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Meinungsfreiheit im Schnellverfahren beschränkt!

Mit den Stimmen der CDU/CSU hat die Koalition den Volksverhetzungsparagrafen (§ 130 StGB) verschärft. Das dem Gesetz zugrunde liegende Verfahren ist in hohem Maße bedenklich. Die Ausdehnung des § 130 StGB führt zu einer erheblichen Einschränkung der Meinungsfreiheit

Der Bundestag hat die Strafbarkeit der Volksverhetzung ausgedehnt

Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen (130 Strafgesetzbuch) beschlossen.

Demnach ist das „öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe gestellt, „wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“. 

Die Gesetzesneufassung hat eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit zur Konsequenz

Diese Neufassung führt zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit von Meinungsäußerungen. Denn danach können bereits Äußerungen, die eine „gröbliche Verharmlosung“ von Kriegsverbrechen zum Beispiel gegen das Eigentumsrecht von ukrainischen Staatsbürgern darstellen, strafbar sein, wenn die Tat geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und „den öffentlichen Frieden“ zu stören. Nicht erforderlich ist, dass ein Gericht zuvor rechtskräftig festgestellt hat, dass (überhaupt) ein Kriegsverbrechen vorliegt. Damit geht das Gesetz sogar über den zugrunde liegenden Rahmenbeschluss der Europäischen Union hinaus.

Ein Gesetzgebungsverfahren in aller Stille 

Äußerst bemerkenswert ist auch das Gesetzgebungsverfahren, das Grundlage der Gesetzesänderung ist. Über die Ausweitung des Straftatbestandes gab es zuvor keine Verlautbarungen der Regierungsparteien. Die Neuregelung wurde überdies an einen Gesetzentwurf angeheftet, der sich mit einer ganz anderen Materie befasste („Änderung des Bundeszentralregisters“), wodurch im Ergebnis ein öffentlicher Diskurs über das Gesetzesvorhaben verhindert wurde.

Der Vorgang ist skandalös!

Wir meinen: Sowohl der still und heimliche Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens als auch der Inhalt der Gesetzesänderung sind skandalös. Offensichtlich ging es den Regierungsparteien zumindest auch darum, ihre Vorstellungen zu erlaubten Äußerungen im Kontext der Ukrainekonflikts „im Schnellverfahren“ durchzuboxen. Dabei haben sie die grundgesetzliche geschützte Meinungsfreiheit (Art 5 Grundgesetz) in einem inakzeptablen Maße beschnitten. Denn die Tatbestandsmerkmale der Norm sind derart unbestimmt, dass sie Rechtsunsicherheit erzeugen und damit präventiv die freie Berichterstattung über kriegerische Konflikte einschränken.

Die LKR meint: Die Meinungsfreiheit darf nicht weiter eingeschränkt werden!

Für eine lebendige Demokratie ist die gelebte Meinungsfreiheit fundamental. Die die Meinungsfreiheit einschränkende Verschiebung der Grenze zwischen noch erlaubter und schon strafbewehrter verbotener Meinungskundgabe läuft in allerletzter Konsequenz auf Zensur hinaus, die als typisches Kennzeichen totalitärer Staaten verstanden wird. Soll der öffentliche Diskurs frei geführt werden, müssen auch polemische, gefühlsdurchdrungene und geschmacklose Äußerungen ertragen werden! Es muss verhindert werden, dass die Gesellschaft beschäftigende Themen nur noch „hinter vorgehaltener Hand“ besprochen werden.

Die FDP stellt linksliberale Einstellungen unter Beweis

Dass das Gesetzgebungsverfahren und die inhaltliche Gesetzesänderung von einem FDP-Justizminister initiiert und getragen werden, spricht Bände; die FDP ist eben nur eine Beliebigkeitspartei, die Freiheit lediglich dann propagiert, wenn es zu ihrer linksliberalen Grundhaltung passt; die Geschlechtsbestimmung per Antragsformular oder die geplante Cannabisfreigabe sind Ausprägungen dieses einseitigen Freiheitsbegriffs.


Machen Sie mit!

Wenn Sie Freiheit anders verstehen als die etablierten Parteien durch die Neufassung des § 130 StGB unter Beweis gestellt haben, kann die LKR für Sie die passende politische Heimat sein. Informieren Sie sich über uns und werden Sie Teil der liberal-konservativen Gemeinschaft!

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